Austausch über Finanzierungswege für das Vitaldatenmonitoring-Projekt im Kreis Neuwied

Finanzierungsmöglichkeiten

Nachdem sich im März Expert*innen aus Wissenschaft, Politik, Medizin und Verwaltung in Linz am Rhein getroffen hatten, um über die Durchführbarkeit von In-Praxi-Tests zum Vitaldatenmonitoring im Raum der Verbandsgemeinde und Stadt Linz sowie dem Landkreis Neuwied zu sprechen, trafen sich die Beteiligten nun erneut zu einer Videokonferenz. Diesmal standen konkrete Finanzierungsmöglichkeiten für das geplante Projekt sowie die weitere Vorgehensweise zur Diskussion.

„Grundsätzlich stehe ich hinter dem Projekt“, stellte Landrat Achim Hallerbach zu Beginn des Austauschs heraus. Im Hinblick auf die Gewinnung von hausärztlichen Praxen, die bereit sind, an der Studie teilzunehmen, schlug Dr. Hans Georg Faust, Bürgermeister der Stadt Linz am Rhein, vor, Ärzt*innen aus dem gesamten Kreis Neuwied und nicht nur aus Linz anzusprechen. „Die Ärzte brauchen Entlastung und müssen den Mehrwert erkennen“, erklärte Frank Becker, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Linz. Er zeigte sich optimistisch, dass das Projekt Zustimmung und Akzeptanz bei der Ärzteschaft finden wird.

Nachfolgend stellte Dr. Olaf Gaus, geschäftsführender Leiter der Digitalen Modellregion Gesundheit Dreiländereck (DMGD), Finanzierungsmöglichkeiten über den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vor. Dieser wird von den Krankenkassen und dem Bundesgesundheitsministerium getragen. Mit dem Innovationsfonds wird angestrebt, neue Versorgungsformen für Gesundheitsanwendungen zu testen. Dr. Gaus erläuterte, dass das zweistufige, lange Antragsverfahren für dieses Projekt nicht adäquat sei. Er empfahl, das einstufige und schnellere Verfahren zu nutzen. „Eine kurze Form mit einer Laufzeit von 24 Monaten wäre für uns ein idealer Zugriff“, so Dr. Gaus. Diese Vorgehensweise umfasst einen Vollantrag mit maximal 20 Seiten zuzüglich Anlagen. Für diesen Vorschlag fand er die Zustimmung aller Beteiligten.

Der nächste Schritt besteht darin, mit dem beauftragten Projektträger, dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), zu klären, ob das anvisierte Projekt nicht von einschränkenden Bedingungen betroffen ist. Im Falle einer positiven Antwort werden der Konsortialführer, die Konsortialpartner sowie die Kooperationspartner festgelegt. Prof. Dr. Maria A. Wimmer von der Universität Koblenz hob hervor, dass im Anschluss der Projektantrag relativ schnell gemeinsam ausgearbeitet werden kann, da die Grundlagen in den bisherigen Gesprächen bereits erarbeitet wurden.

Der detaillierte Bericht zum vorangegangenen Austausch zu den In-Praxi-Tests kann hier nachgelesen werden. Über den weiteren Fortgang des Projekts werden wir hier und auf unseren Social-Media-Kanälen berichten.

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